Kirchenparkplatz

Antrag #36, 28. Gemeinderat vom 29.10.2024

In der Sitzung vom 11.7.2023 hat der Gemeinderat eine Parkabgabeverordnung erlassen, die es ermöglicht, am Kirchenparkplatz und 5 weiteren Parkplätzen gegen eine geringe Gebühr die 3-Stunden Gratisparkzeit zu überschreiten.

Bereits in der damaligen Sitzung wurden in einem Abänderungsantrag unsere Bedenken zur Aufnahme des Kirchenparkplatzes kundgetan – dieser Parkplatz sollte nicht Dauerparkern, sondern den Friedhofsbesuchern und Kirchgängern zur Verfügung stehen.

Unser Antrag, den Kirchenparkplatz von der Regelung auszunehmen, fand im Juli 2023 leider keine Mehrheit. Der Bürgermeister versprach aber, Erfahrungen zu sammeln und wenn notwendig die Verordnung, die seit 1.10.2023 in Kraft ist, anzupassen.

Diese Erfahrungen liegen nun nach gut einem Jahr vor und um die Problematik vorherzusagen, hat es keine besonders gute Glaskugel gebraucht.

Der Kirchenparkplatz ist bereits in den frühen Morgenstunden voll ausgelastet, während am Kapellerparkplatz meist noch Reserven vorhanden sind.

Der Platz sollte v.a. Friedhofsbesuchern zur Verfügung stehen. Darunter sind viele ältere oder in ihrer Mobilität teilweise eingeschränkte Personen. Zudem müssen Dinge wie Gestecke, Blumentöpfe, Graberde usw. transportiert werden und dabei sind kurze Wege eine große Erleichterung.

Wir haben daher den Antrag gestellt, der Gemeinderat möge die Parkabgabeverordnung dahingehend abändern, zukünftig den Kirchenparkplatz von dieser auszunehmen. Dann gilt wieder die Regelung einer gebührenfreien Kurzparkzone bis zu drei Stunden.

Wir sind gespannt auf die Abstimmung im Gemeinderat. Die ersten Gespräche verliefen schon mal vielversprechend.

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Barbara Wildauer

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