Der Bebauungsplan Untere Achenseestraße beschäftigt uns nun schon seit nahezu zwei Jahren und über mittlerweile fünf Gemeinderatssitzungen hinweg. Nun zeichnet sich zumindest teilweise eine Lösung ab.
Unsere Kritik an der Planung ließ sich grob in drei Punkten zusammenfassen:
Die Festlegung von Bau- und Straßenfluchtlinien, die Parkplätze auf Privatgrund verhindern. Eben diese Parkplätze sind aber für jegliche Zubauten Voraussetzung und nachzuweisen. So werden Baumaßnahmen und damit auch eine Belebung der Begegnungszone verhindert. Mehrmals haben wir konkret gelindere Mittel vorgeschlagen, um die von manchen befürchtete „Verhüttelung“ zu verhindern. Leider vergeblich.
Die Festlegung von vorgegebenen Firstrichtungen, die einige Eigentümer bei Dachbodenausbauten zwingen, den gesamten Dachstuhl zu drehen. Damit werden Bauvorhaben erheblich teurer oder fast gänzlich unmöglich. Attraktivieren wir so die Achenseestraße?
Die fehlende Kommunikation mit den betroffenen Anrainern, die wir schon bei der ersten Behandlung im Gemeinderat am 28.7.2022 (!) vergeblich eingemahnt haben. Der Bürgermeister und sein zweiter Vize merken damals lediglich an, die Betroffenen könnten ja, wenn sie wollten, eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Nach mehreren Beschlüssen, Einsprüchen und nochmaligen Beschlüssen ist der umstrittene Bebauungsplan nun in Innsbruck gelandet. Nicht nur das Land Tirol äußerte seine Bedenken, auch das Landesverwaltungsgericht hegt Zweifel an dessen Gesetzmäßigkeit. Die verordneten Bau- und Straßenfluchtlinien haben für die Richter augenscheinlich allein den Zweck, ein Bauvorhaben zu verhindern.
Auch bei der wohl größten Tiroler Veranstaltung in Sachen Bau- und Raumordnung, dem „Baurechtstag“, wurde „unser“ Bebauungsplan als negatives Beispiel angeführt. Er diente als Warnung an alle anwesenden Gemeinden, Bürgermeister und Sachverständige, Bebauungspläne nicht missbräuchlich zu verwenden. Ansonsten würden sie nach Wien an den Verwaltungsgerichtshof gesendet.
Etwas peinlich aber vor allem sehr bedenklich.
Es war nun auch für die Gemeindeführung höchst an der Zeit, den Bebauungsplan abzuändern und neu zu erlassen.
Wir freuen uns für drei betroffene Anrainer, dass die Straßenfluchtlinien jetzt endlich so festgelegt wurden, wie wir sie schon von Beginn an vorgeschlagen haben. So wird hoffentlich die Planung einer jungen Familie nicht mehr verhindert und sie können zukünftig ihre Zelte in der Begegnungszone aufschlagen.
Leider wurde aber auch eine große Chance vertan.
Die für uns überschießende zwingende Festlegung der Firstrichtung wurde beibehalten. In einer Altstadt wie Hall oder Kitzbühel ist so etwas vielleicht sinnvoll, in Jenbach hegen wir aber Zweifel daran. Für eine Belebung müssen wir investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für die Eigentümer schaffen. Mit schwer begründbaren, willkürlichen Festlegungen, die Bauvorhaben nur verteuern, wird uns das nicht gelingen.
Positiv ist zu vermerken, dass 1 ¾ Jahre nach unserer Anregung nun endlich mit einigen Betroffenen gesprochen wurde. Und das Gottseidank einigermaßen erfolgreich. Warum nicht gleich so?