Noch ein paar ergänzende Auszüge und der Artikel in der TT vom 1.6.2024. Wir freuen uns für die Betroffenen, dass sich ihr langer Atem ausgezahlt hat. Sie haben nun erreicht, was uns in vier Gemeinderatsitzungen trotz ausgiebiger Argumentation aufgrund der Mehrheitsverhältnisse leider verwehrt blieb.
Was nun bleibt sind vermutlich tausende Euro an Anwaltskosten und die mentale Belastung über nahezu zwei Jahre.
Andere Anrainer müssen wie gestern berichtet aber leider weiterhin mit schikanösen Festlegungen wie z.B. einer vorgeschriebenen Firstrichtung leben.
Die jüngste Diskussion im Gemeinderat war für uns zudem Bestätigung, wie wichtig es ist, sich als Mandatar auch unabhängig zu informieren.
Wir tragen als Gemeinderäte eine hohe Verantwortung, unsere Entscheidungen haben einen direkten Einfluss auf jeden einzelnen. Wir müssen uns dessen bewusst sein.
Deshalb, und weil wir in drei Sitzungen ausführlich und umfassend die rechtlichen Folgen einer Straßenfluchtlinie erläutert und Alternativen aufgezeigt haben, erging unsere Anregung gegen Ende der Diskussion nicht nur an die drei Bürgermeister. Die Problematik sollte allen Entscheidern bekannt gewesen sein.
Abschließend bleibt festzuhalten:
Auch bei einer Verordnung – wie z.B. einem Bebauungsplan – kann eine umfassende Information über die ins Auge gefassten Maßnahmen und die direkte Diskussion mit den Betroffenen sehr viel an Konflikten ersparen..
Betroffen macht uns, dass in diesem Fall trotz mehrfacher Warnung versucht wurde, die möglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu überreizen.